Petition Az.: GP.0013.19

Flächendeckende klinische Versorgung in Bayern mit maximalen 30 Fahrzeitminuten zu einem Allgemeinkrankenhaus einschließlich klinischer Notfallversorgung

Abbildung: Bayerischer Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention

 

 

Die Petition wurde abgelehnt!

Petition Az.: GP.0013.19

Flächendeckende klinische Versorgung in Bayern mit maximalen 30 Fahrzeitminuten zu einem Allgemeinkrankenhaus einschließlich klinischer Notfallversorgung

 

Enttäuschende aber zu erwartende Entscheidung zu unserer Petition Fahrtzeiten ins Krankenhaus

 

Die Petition wurde heute im bayerischen Gesundheitsausschuss einstimmig abgelehnt.

 

Insbesondere kritisiert die Aktionsgruppe die Begründung der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach:

 

• Die Pflicht zur Sicherstellung der stationären somatischen Versorgung obliege nach den gesetzlichen Vorschriften in Bayern den Landkreisen und kreisfreien Städten.

• Vor diesem Hintergrund liege es grundsätzlich auch in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte bzw. ihrer Krankenhausträger, innerhalb der von der Krankenhausplanung anerkannten Bedarfe über Strukturen der Versorgung vor Ort zu entscheiden.

• Die bayerische Krankenhausplanung verzichte deshalb auf detaillierte Festlegungen der zulässigen Leistungsspektren und bestimmter Erreichbarkeitswerte.

 

Wenn der Freistaat Bayern die Entscheidungen über Fortbestand oder Schließung der Krankenhäuser – und damit verbunden über wohnortnah erreichbare Krankenhäuser -   den Landkreisen und kreisfreien Städten überlässt, dann …

 

• findet de facto keine Landeskrankenhausplanung statt

• sind bayerische Bürger – je nach regionaler Entscheidung – mit wohnortnahen Krankenhäusern versorgt oder von einer wohnortnahen klinischen Versorgung abgeschnitten.

 

Wir fordern eine klinische Gleichbehandlung bayerischer EinwohnerInnen in Stadt und Land als unverzichtbaren Bestandteil der Daseinsvorsorge. 

 

 

Zur Pressemitteilung!

 

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Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Pressemitteilung

Klinische Wahlversprechen zur bayerischen Landtagswahl 2023 wertlos - bayerischer Gesundheitsausschuss lehnt bayernweite Erreichbarkeit der Krankenhäuser binnen 30 Fahrzeitminuten ab
Himmelkron, 18.02.2024
2024_02_18_Pressemitteilung_Klinische_Wa
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Radio Plassenburg berichtet:

https://www.radio-plassenburg.de/petition-abgelehnt-aktionsgruppe-kliniksterben-aergert-sich-9805677/

 

MedConWeb berichtet

https://www.medconweb.de/blog/gesundheitspolitik/klinische-wahlversprechen-zur-bayerischen-landtagswahl-2023-wertlos-bayerischer-gesundheitsausschuss-lehnt-bayernweite-erreichbarkeit-der-krankenhaeuser-binnen-30-fahrzeitminuten-ab/


Zu Petitionen im Bayerischen Landtag

 

Im Bayerischen Landtag ist es möglich, dass auch Einzelgruppen und sogar Einzelpersonen eine formgerechte Petition zur Beratung des jeweilig zuständigen Ausschusses eingereicht wird.

 

Unsere an den Bayerischen Landtag eingereichte Petition "Flächendeckende klinische Versorgung in Bayern mit maximalen 30 Fahrzeitminuten zu einem Allgemeinkrankenhaus einschließlich klinischer Notfallversorgung" wird nun im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention beraten. 

 

Damit werden sich jetzt erstmalig in Bayern verantwortliche Politiker damit befassen, ob sich bedarfsnotwendige Krankenhäuser an einheitlichen Kriterien festschreiben lassen, und dies gesetzlich verankert wird. Die Forderungen lauten:

 

1. Nehmen Sie die Verpflichtung des Freistaats Bayern zu maximalen 30 Fahrzeitminuten in jeder Region Bayerns zum nächstgelegenen Allgemeinkrankenhaus einschließlich klinischer Notfallversorgung in das Bayerische Krankenhausgesetz auf. Jede Region Bayerns, insbesondere dünn besiedelten ländlichen Regionen, haben Anspruch auf eine flächendeckende klinische Versorgung.

2. Schreiben Sie in Bayern einen Mindeststandard für binnen 30 Fahrzeitminuten erreichbare Allgemeinkrankenhäuser, namentlich mindestens die stationären Fachabteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe und eine stationäre Notfallversorgung vor, nach Möglichkeit als Basisnotfallversorgung nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.

3. Schaffen Sie ein finanzielles bayerisches Sicherstellungsprogramm für insolvenzgefährdete Krankenhäuser, deren Schließung eine Erreichbarkeit der Bürger binnen 30 Fahrzeitminuten zum nächstgelegenen Allgemeinkrankenhaus nicht mehr gewährleistet. Die Höhe der Förderung  muss sich nach den Selbstkosten richten, die zum Erreichen des  Mindeststandards (Nr. 2) vom betroffenen Klinikträger aufzubringen sind.

4. Treten Sie aktiv in Dialog mit Kommunen und Klinikträgern in denjenigen Regionen ein, wo aktuell bereits kein Allgemeinkrankenhaus binnen 30 Fahrzeitminuten erreichbar ist.


 

Die 30-Minutenerreichbarkeit entspricht eindeutig der Umfrage anlässlich der Landtagswahl 2023.

 

Freie Wähler und CSU haben der Notwendigkeit der 30-Minutenerreichbarkeit zugestimmt: