Grund-/Regelversorgung in Bayern gefährdet

Besorgniserregende finanzielle Lage der bayerischen Krankenhäuser

 

In der Ausgabe 3/2021 "Am Puls" der Bayerischen Krankenhausgesellschaft wird berichtet:

 

" Weiterhin ist  mehr als jedes zweite Krankenhaus in Bayern defizitär (51 %). Das ungute hohe Niveau der vergangenen Jahre setzt sich damit fort (2019: 55,0 %,  2018: 54,5 %). Durch die geleisteten Ausgleichszahlungen v. a. im ersten  Halbjahr 2020 konnte eine größere Defizitwelle gegenüber den Vorjahren nur geringfügig verhindert werden. Für 2021 beläuft sich der Anteil defizitärer Kliniken bei Fortführung der Ausgleichszahlungen nach § 21 Abs. 1a KHG (Stand Feb. 2021) – aber ohne Ganzjahresausgleich – auf dramatische 75 %! Drei von vier Klinik-Verantwortlichen blicken ohne eine Budgetsicherung 2021 in eine höchst sorgenvolle Zukunft.

 

Der Grund für die Verschärfung der wirtschaftlichen Lage liegt neben bekannten Unterfinanzierungen in den aktuellen Belegungsrückgängen. Aufgrund der strengen Hygienevorschriften können die Betten in den Kliniken nur begrenzt belegt werden, zudem erfordert die Behandlung aller somatischen und psychiatrischen Patienten unter Pandemie-Bedingungen deutlich mehr Personal-Ressourcen als üblich, wodurch andere Betten gesperrt werden müssen. 

 

Gegenüber Januar des vergangenen Jahres betrug der Belegungsrückgang ca. 25 %. Für das Gesamtjahr 2021 wird gegenüber 2019 ein Rückgang in Höhe von ca. 17 % erwartet. 115 der befragten Krankenhäuser erhielten Ausgleichszahlungen, 91 gingen leer aus. Auch wenn die Kliniken von den Ausgleichszahlungen des Bundes profitierten, so reicht dies nicht aus: Der Deckungsgrad der Zahlungen beläuft sich auf lediglich 70 %. Ganzjahresausgleich dringend notwendig.

 

Die Zahlen verdeutlichen die dringende Notwendigkeit eines Ganzjahresausgleichs auf Grundlage der Leistungsmenge 2019: 80 % der bayerischen Klinikgeschäftsführer sehen ohne einen solchen Ausgleich ihr Krankenhaus wirtschaftlich in Gefahr."

 

Pressemitteilung 

vdek-Zukunftsforum 2021 – Angriff auf die flächendeckende klinische Versorgung in ländlichen Regionen 

 

 

Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Ergebnisse des vdek-Zukunftsforum 2021: Zukünftige Krankenhauslandschaft – qualitätsorientiert und leistungszentriert! vom 21.04.20221 zur Kenntnis. *1)

 

Bereits in der Ankündigung des Zukunftsforums hatte der Verband der Ersatzkassen (vdek) erklärt, worum es geht (Zitat): „… noch vor der Bundestagswahl sollte laut Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, eine verstärkte Debatte zur Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen erfolgen. … Krankenhäuser auf dem Land sollten dort wo sie nicht ausgelastet sind, zu einer ambulant-stationären Basisversorgung umgewidmet werden.“ *2)

 

Im vdek-Zukunftsforum 2021 wurde versucht, dies durch ein Gutachten des IGES-Institutes „Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration in der stationären Versorgung“ zu untermauern, auf den Ebenen der Leistungs- und auch der Standortkonzentration. Diskussionsteilnehmer Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. ergänzte, es werde in Deutschland perspektivisch weniger Krankenhäuser geben. Dieser Prozess werde sich weiterentwickeln und auch beschleunigen. 

 

Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ stellt hierzu fest:

 

1. Zwischen 1991 und 2019 haben sich die deutschen Krankenhäuser von 2.411 auf 1914 verringert, die Krankenhausbetten von 666 Tsd. auf 494 Tsd. Es ist befremdend, dass auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft perspektivisch eine Beschleunigung von Standortschließungen voraussetzt.

2. Corona hat uns gezeigt, wie sehr jedes Krankenhaus in Deutschland für pandemiebedingte Vorsorgekapazitäten benötigt wird. Jede weitere Klinikschließung wäre grob fahrlässig.

3. Ambulant-stationären Basisversorgungen ersetzen kein ländliches Krankenhaus. Sie stellen keine akutstationäre Notfallversorgung bereit, ihnen fehlt die durchgehende Verfügbarkeit von Ärzten an 7 Tagen und 24 Stunden rund um die Uhr. Hier können die Krankheiten nicht behandelt werden, auf die Kliniken der Grund- und Regelversorgung spezialisiert sind.

4. Kleine Krankenhäuser ersetzen bereits heute vielfach unbesetzte Facharztpraxen in ländlichen Region – die Schließung ländlicher Krankenhäuser würde weitere Versorgungslücken reißen.

 

Mit seinen Forderungen stellt sich der Verband der Ersatzkassen (vdek) in eine Reihe mit der Bertelsmann-Stiftung, dem Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung und der Robert-Bosch-Stiftung, die in ihrem „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ ebenfalls die Schließung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Umwandlung in sogenannte Integrierte Versorgungszentren fordern. *3)

 

In Bayern als Flächenstaat verblieben gerade noch 47 Krankenhäuser der Schwerpunkt- und Maximalversorgung.

Alle weiteren bayerischen Kliniken stünden auf dem Prüfstand. 

 

Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ wendet sich gegen die Schließung und Umwandlung ländlicher Krankenhäuser in großem Stil. Beschleunigte Schließungsprozesse sind angesichts der Erkenntnisse der Corona-Pandemie verantwortungslos. Sie schwächen ländliche Infrastrukturen und schaffen unzumutbare Entfernungen zum nächstgelegenen Krankenhaus.

 

Für Flächen-Bundesstaaten wie Bayern sind folgende Mindestanforderungen für bedarfsnotwendige Krankenhaustrukturen unabdingbar:

 

1) Die Gesamtkapazitäten der Krankenhausbetten darf nicht verringert werden. Vorsorgekapazitäten für Pandemien und andere Katastrophenfälle sind zwingend geboten. Dies hat auch eine Studie GRÜNBUCH 2020, begleitet von den Bundesministerien des Inneren, der Forschung und der Bildung. *4)

2) Klinikschließungen sind so lange auszusetzen, bis Erkenntnisse aus der Corona- Pandemie abgeleitet wurden, momentan werden alle Krankenhäuser gebraucht.

3) Als Bestandteil der Daseinsvorsorge fordern wir in jeder Region eine 30- Minutenerreichbarkeit für Krankenhäuser mit folgender Mindestausstattung: Fachabteilungen bzw. Funktionseinheiten: Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/ Geburtshilfe, Intensivstation und Notfallversorgung,Notfallstufe 1.

 

Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die LandesgesundheitsministerInnen auf, sich in der jetzt abzeichnenden Zukunftsdebatte über deutsche Krankenhausstrukturen

klar von weiteren Klinikschließungen zu distanzieren und die Finanzierung der verbliebenen Krankenhäuser sicherzustellen. 

 

Für die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“

Himmelkron, 21.04.2021

 

*1) Verband der Ersatzkassen zu den Landesvertretungen (vdek), 2021, vdek-Zukunftsforum 2021: Zukünftige Krankenhauslandschaft – qualitätsorientiert und leistungszentriert!, Berlin,   https://www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftsforum/2021-zukuenftige-krankenhauslandschaft.html

*2) Ärzteblatt, 2021, Historisch niedrige Bettenauslastung, Berlin, https://www.aerzteblatt.de/archiv/218200/COVID-19-Pandemie-Historisch-niedrige-Bettenauslastung

*3) Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020, BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung Bertelsmann Stiftung, Robert Bosch Stiftung, S. 4, 35-36,  https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/zwischenbilanz-nach-der-ersten-welle-der-corona-krise-2020-all

 

*4) Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V., GRÜNBUCH 2020 - zur Öffentlichen Sicherheit, S. 33, 42, https://zoes-bund.de/themen/gruenbuch/

 

Download
Pressemitteilung Aktionsbündnis "Schluss mit Kliniksterben in Bayern"
vdek-Zukunftsforum 2021 – Angriff auf die flächendeckende klinische Versorgung in ländlichen Regionen
Pressemitteilung vdek-Zukunftsforum 2021
Adobe Acrobat Dokument 469.2 KB

 

Verehrte Unterstützerinnen,

 

Bayern wehrt sich gegen Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Robert Bosch Institut und Bertelsmann-Stiftung

 

Die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ hat gravierende Spuren hinterlassen. Sie hat erreicht, dass kleine Krankenhäuser der Notfallstufe 0 ganz und kleine Krankenhäuser der Notfallstufe 1 überwiegend aus dem zweiten Covid-19-Rettungschirm für Krankenhäuser ausgeschlossen werden,

 

In einem offenen Brief wendet sich die Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" an die Initiatoren und Autoren dieses Richtungspapiers. Sie fordern ...

 

- Aufklärung

- Begründung ihrer statistisch nicht haltbaren Forderung

- Beteiligung der Bürger an der Zukunftsgestaltung deutscher Krankenhäuser.

 

Die Aktionsgruppe hält die Forderungen einer konzentrierten Covid-behandlung auf große krannkenhäuser medizinisch und organisatorisch für nicht umsetzbar und hält die flächendeckende klinische Versorgung in Deutschland unter solchen Rahmenbedingungen für gefährdet. Auch sieht die Aktionsgruppe keinerlei Grundlage dafür, die Bedeutung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in der Covid-behandlung herunter zu spielen und sie nach Möglichkeit auszuschließen.

 

Die Aktionsgruppe sieht sich durch eine Vollerhebung aller stationären Covid-Behandlungen 2020 in ihrer Kritik bestätigt. Sie fordert Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), AOK-Bundesverband, ARDS/ECMO-Zentrum Köln-Merheim, Kliniken der Stadt Köln und Private Universität Witten/Herdecke auf, sich zu folgenden Themenstellungen zu erklären.

 

1) Transparenzund und Validität der Daten

2) Medizinische Machbarkeit

3) Unabhängigkeit (oder Befangenheit) der Untersuchungsergebnisse.

 

Näheres entnehmen Sie dem ausführlichen Schreiben unter folgendem Link.

 

https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/12701294599/Schreiben+AOK+2021_02_24.pdf?t=1614156824.

 

Download
Offener Brief
AOK Institut für Gesundheitsforschung, AOK Bundesverband u.a.
Schreiben AOK 2021_02_24.pdf
Adobe Acrobat Dokument 521.2 KB

Bayern wehrt sich gegen Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Robert Bosch Institut und Bertelsmann-Stiftung

 

Das Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ hat bereits gravierende Spuren hinterlassen. Es ...

 

... hat erreicht, dass kleine Krankenhäuser der Notfallstufe 0 ganz und kleine Krankenhäuser der Notfallstufe 1 überwiegend aus dem zweiten Covid-19-Rettungschirm für Krankenhäuser ausgeschlossen werden,

... strebt an, die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung zu schließen und in Integrierte Versorgungszentren umzuwandeln.

 

In einem offenen Brief wendet sich die Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" an die Initiatoren und Autoren dieses Richtungspapiers. Sie fordern ...

 

- Aufklärung

- Begründung ihrer statistisch nicht haltbaren Forderung

- Beteiligung der Bürger an der Zukunftsgestaltung deutscher Krankenhäuser.

 

Die Aktionsgruppe hält die Forderungen medizinisch und organisatorisch für nicht umsetzbar und hält die flächendeckende klinische Versorgung in Deutschland unter solchen Rahmenbedingungen für gefährdet. Auch sieht die Aktionsgruppe keinerlei Grundlage, dafür, die Bedeutung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung herunter zu spielen und sie nach Möglichkeit auszuschließen. 

 

Die Aktionsgruppe sieht sich durch eine Vollerhebung aller stationären Covid-Behandlungen 2020 in ihrer Kritik bestätigt. Sie fordert Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Robert Bosch Institut und Bertelsmann-Stiftung auf, sich zu folgenden Themenstellungen zu erklären.

 

1) Transparenz über Umfang betroffener Krankenhäuser

2) Medizinische Machbarkeit

3) Grund- und Regelversorgung in der Corona-Pandemie und Validität

4) Unabhängigkeit (oder Befangenheit) der Untersuchungsergebnisse.

 

Näheres entnehmen Sie dem ausführlichen Schreiben. 

 

Download
Barmer Institut für Gesundheitsforschung - Bertelsmann Stiftung - Robert Bosch Stiftung
Offener Brief
Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020
Schreiben Bertelsmann Barmer Robert Bosc
Adobe Acrobat Dokument 531.3 KB

Hintergrund

 

Bertelsmannstiftung und Robert Bosch Stiftung:

 

Die ganz andere Kliniklandschaft mit ...

... bevorzugter stationärer Versorgung in hohen Versorgungsstufen

... bevorzugter ambulanter Versorgung (ohne stationäre

    Notfallversorgung) in dünn besiedelten Regionen. 

Prinzip

 

Ein neues Integriertes ambulant-/stationäre Zentrum löst die bisherige Grund- und Regelversorgung in Deutschland ab.

 

Das Integrierte ambulant-/stationäre Zentrum ist kein bisheriges stationäres Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mehr.

 

Die ambulante Versorgung hat Vorrang.

 

Die Notfallversorgung soll sich auf ambulante "Kleinnotfälle" konzentrieren. Die unterschiedliche Vergütung und unterschiedlichen Qualitätsansprüche an Maximalversorger bzw. Schwerpunktkrankenhäuser einerseits sowie integrierte ambulant-/stationäre Zentren andererseits steuern, welcher Standort noch was behandelt und was noch behandeln darf.

Die Bundesländer sollen (analog der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen) die Krankenhäuser entsprechen ihrem Leistungsspektrum bzw. ihrer Ausstattung konkret aufgliedern in ...

 

Maximalversorger
Schwerpunktkrankenhäuser
Integrierte ambulant-/stationäre Zentren.

 

Quelle: 

Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020

Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren

Boris Augurzky, Reinhard Busse, Ferdinand Gerlach, Gabriele Meyer

 

Boris Augurzky, Reinhard Busse sind ständige Berater von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn!

 

Das Ziel ist eine bevorzugte ambulante Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung!

Download
Bertelsmann Stiftung und Robert Koch Stiftung machen Gesundheitspolitik.
Die Bevölkerung wird nicht gefragt!
2020-12-01 Bertelsmann und Robert Bosch
Adobe Acrobat Dokument 3.1 MB

 

Was bedeutet dies konkret für Bayern und für Deutschland

 

Corona und die Schließung von Krankenhäusern

(Eine Analyse von Klaus Emmerich, 03.02.2021)

 

Mitten in der Corona-Pandemie wird über die flächendeckende Schließung und

Umwandlung von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung diskutiert!

 

Die 5 wichtigsten Aspekte

Aspekt 1: Streichen der Grund- und Regelversorgung

Aspekt 2: Pandemien

Aspekt 3: Ausfallebene

Aspekt 4: Unfassbarer Widerspruch 1 Ministerien mit unterschiedlichen Ergebnissen

Aspekt 5: Unfassbarer Widerspruch 2 Lockdown und Klinikschließungen

 

Interessant ist auch die bayerische Krankenhauskarte vor und nach Schließung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung - hochinteressant.

 

Es verblieben 30 Covid-behandelnde Hochschulkrankenhäuser/Maximalversorger/Schwerpunktkrankenhäuser und ansonsten Fachkliniken (überwiegend ohne Covid-Behandlung) und Psychiatrien).

 

Mit 30 Krankenhäusern im Flächenstaat Bayern eine flächendeckende klinische Versorgung über Allgemeinkrankenhäuser höherer Versorgungsstufe hinzubekommen, und auch Covid-PatientInnen dort zu konzentrieren, halte ich für absolut unmöglich und patientengefährdend. 

 

Betroffene Krankenhäuser in Bayern mit Ausschluss aus der Corona- Finanzierung:

 

47 Schwerpunkt-/Maximalversorger und 25,6 Tsd. Klinikbetten!

 

 

Quelle: Bayerischer Krankenhausplan 2020

Erklärung der Tabelle

Grund-/Regelversorgung, Schwerpunktkrankenhäuser und Maximalversorger decken Basiserkrankungen und Covid-Behandlungen ab, Fachkliniken spezialisieren sich.

 

Fachkliniken entfallen also für die Basisversorgung und für Covid-Behandlungen.

 

Entfallen auch Grund-7Regelversorger, verbleiben lediglich 47 Schwerpunkt-/Maximalversorger (12,81%) mit 25,6 Tsd. Betten (37,97%) für die allgemeine Versorgung und Covid-Behandlung in Bayern!


 

Veränderte Kliniklandschaft in Bayern 

Basis ist sind die Klinikstandorte der Krankenhausplanung 2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, S. 9

Quelle: https://bkg-online.de/media/file/54771.05-2020-071-dl.pdf

X   Diese Krankenhäuser würden geschlossen!

 

Quelle:

Bayerische Krankenhausplanung

2020, S. 9, alle Krankenhäuser,

https://bkg-online.de/media/file/54771.05-2020-071-dl.pdf

 

 

Variante: 

Schließung aller Krankenhäuser der

Grund- und Regelversorgung

(individuelle Abwandlung Klaus Emmerich)


 

Interessiert? Dann Lesen Sie die ganze Analyse!

 

Download
Corona und die Schließung von Krankenhäusern
Mitten in der Corona-Pandemie wird über die flächendeckende Schließung und Umwandlung von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung diskutiert!
Dimension Klinikschließung Grund und Reg
Adobe Acrobat Dokument 847.5 KB

 

Wissenschaftlichens Institut der AOK (WidO), Bundesverband der AOK und Prof. Dr. Reinhard Busse unterstreichen den Anspruch, Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung von Covid-Behandlungen auszuschließen!

 

„Dementsprechend wird für in Zukunft die Umsetzung umfassender Stufenkonzepte mit stärkerer Konzentration gefordert, wie sie beispielsweise in Hessen oder Berlin für die Versorgung von COVID-19-Patienten bereits vorliegen. Diese sollten bundesweit ohne Beachtung von Kreis- und Landesgrenzen umgesetzt werden.“ *1)

 

Das ist empörend, denn ...

 

... in Bayern sind die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung maßgeblich an der Corona-Behandlung einschließlich Beatmung der PatientInnen beteiligt,

... die Datenlage der AOK ist unzureichend, wie die zugrunde liegende Studie selber bestätigt:

 

 „Die vorliegende Studie weist einige Limitationen auf. So konnten in den Analysen zur Verteilung der Patienten nur AOK-Fälle betrachtet werden. … Des Weiteren können auf der ausgewerteten Datenbasis keine Aussagen über die Ergebnisqualität der Versorgung getroffen werden.“ *2)

 

Die Aktionsgruppe fordert Bundesgesundheitsminister Spahn auf, Gesundheitsökonomen im „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ und im „Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie“ durch Ärzte, Pflegeexperten und Virologen auszutauschen. 

Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek werden aufgefordert, sich bei der Bundesregierung umgehend für eine selbstkostendeckende Refinanzierung der Krankenhäuser einzusetzen und damit das weit verbreitete Kliniksterben zu stoppen.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Petiton „STOPPT DEN EINFLUSS DER GESUNDHEITSBERATER AUF KRANKENHAUSREFORMEN“ mit online-Unterschriften zu unterstützen.  

https://www.openpetition.de/petition/online/stoppt-den-einfluss-der-gesundheitsberater-auf-krankenhausreformen

 

Es kann nicht sein, dass wenige Gesundheitsökonomen und ihre Förderer, das  BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, die Bertelsmann Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) darüber entscheiden, wie die Zukunft der deutschen Kliniklandschaft aussieht, und wieviele Krankenhäuser in Deutschland vorzusehen sind. 

 

Diese Fragestellung darf allein aus medizinischen Gesichtspunkten entschieden werden.

 

*1), *2) Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020 Wissenschaftliches Institut der AOK (WidO), AOK-Bundesverband, ARDS/ECMO-Zentrum Köln-Merheim, Kliniken der Stadt Köln, Universität Witten/Herdecke, Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin,Prof. Dr. Reinhard Busse, S. 7

 

Presseartikel Bündnis Klinikrettung

Kahlschlag der deutschen Krankenhäuser verhindern!

 

 

 

Gut, dass es in Deutschland angesichts der Corona-Pandemie so viele Krankenhäuser gibt! Diese Aussage war insbesondere beim ersten Corona-Lockdown im März und April 2020 vielfach in der Presse zu lesen. Ärzte und Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern waren „die Helden der Nation!“. 

 

Das ist vorbei!

 

Aber das ist leider vorbei! Es gibt etliche Gesundheitsberater, die Corona zum Anlass nehmen, einen massiven Abbau von Krankenhauskapazitäten einzufordern. Vorbei die Fragestellung, ob unser deutsches Gesundheitswesen überlastet sein könnte. Vorbei die bange Fragen: Reichen die Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser im Fall einer Steigerung der Infektionsraten überhaupt aus? Könnte es in Krankenhäusern zu Grenzentscheidungen kommen, welcher Patient zuerst eine adäquate stationäre Corona-Behandlung erhält? Und diese Gesundheitsberater, allen vorab Prof. Dr. Reinhard Busse und Prof. Dr. Boris Augurzki, sind ständige Berater der Bundesregierung und der Bertelsmann Stiftung. Ihre Expertisen haben ein hohes Gewicht bei Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie recherchieren auch für die Bertelsmann Stiftung, die noch 2019 in einer Studie „Krankenhäuser schließen – Leben retten!“ nur 600 statt bisher 1.925 bundesdeutsche Krankenhäuser forderte. 

 

Bertelsmann Stiftung und Robert Bosch Institut für radikale Änderungen

 

Was Normalbürger nicht wahrnehmen, Experten aber täglich registrieren: Die Bertelsmann Stiftung ist wieder da, Prof. Dr. Reinhard Busse und Prof. Dr. Boris Augurzki ebenfalls. Es gibt sie tatsächlich noch, die Befürworter klinischer Konzentrationsprozesse und Kapazitätsverringerungen. Es gibt sie trotz der schmerzhaften Erfahrungen der Corona-Pandemie mit begrenzten Behandlungsressourcen. Es gibt sie als Berater der Bundesregierung und der Krankenkassenverbände, die sich unter dem Deckmantel einer angeblich guten Qualität  vorstellen können, Corona ausschließlich in großen Krankenhäusern behandeln zu lassen. Keine ländliche Krankenhäuser würden aus hochwertigen Behandlungen – auch Corona - ausgeschlossen und komplett umgestaltet. Nach heutigem Qualitätsstatus würden kleine Krankenhäuser dann aber das Merkmal „Krankenhaus“ nicht mehr verdienen. Mit der nicht belegbaren Behauptung, Corona können man stationär lediglich in großen Krankenhäusern der Schwerpunkt- oder Maximalversorgung adäquat behandeln, propagieren Gesundheitsberater und Stiftungen eine ganz neue Kliniklandschaft.

 

Die neue Kliniklandschaft

 

Die neue Kliniklandschaft bevorzugt stationäre Versorgung in Krankenhäusern der hohen Versorgungsstufen. Die ambulante Versorgung (ohne stationäre Notfallversorgung) und einfache stationäre Versorgung verbliebe dann den dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser der untersten Versorgungsstufe sollen in „Integrierte ambulante und stationäre Zentren“ überführt werden.

 

 

Das Prinzip

 

Ein neues Integriertes ambulant-/stationäres Zentrum löst die bisherige Grund- und Regelversorgung in Deutschland ab. Die ambulante Versorgung hat Vorrang. Die Notfallversorgung soll sich – wenn überhaupt - auf ambulante "Kleinnotfälle" konzentrieren. Unterschiedliche Vergütung und unterschiedlichen Qualitätsansprüche an Maximalversorger bzw. Schwerpunktkrankenhäuser einerseits sowie integrierte ambulant-/stationäre Zentren andererseits bestimmen, welcher Standort noch was behandelt und was noch behandeln darf.

 

Die Bundesländer sollen (analog der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen) die Krankenhäuser entsprechen ihrem Leistungsspektrum bzw. ihrer Ausstattung konkret aufgliedern in ...

 

Maximalversorger

Schwerpunktkrankenhäuser

Integrierte ambulant-/stationäre Zentren.

 

Was ist ein Integriertes ambulant-/stationäres Zentrum?

 

Das Zitat der Bertelsmann Stiftung und des Robert Bosch Instituts macht deutlich, dass sich das Deutsche Gesundheitswesen aus der ländlichen Region massiv zurückziehen könnte: „Das IVZ leistet zur Sicherstellung der Basisversorgung in der Fläche einen entscheidenden Beitrag. Falls es eine stationäre Versorgung anbietet, beschränkt es sich auf die Grundversorgung in der Inneren Medizin, der Chirurgie und – in Abhängigkeit von regional vorhandenen Alternativen – in Ausnahmefällen der Geburtshilfe. Diese fachgebietsspezifischen Kompetenzen sind auch für die (eingeschränkte, s. o.) Notfallversorgung, das ambulante Operieren, die ambulante fachärztliche Versorgung und die Koordination der regionalen Leistungserbringung hilfreich.“ (Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/zwischenbilanz-nach-der-ersten-welle-der-corona-krise-2020-all) 

 

Wohnortnahe ländliche Krankenhäuser hätten dann ausgedient. Die Kluft zwischen städtischer Bevölkerung mit Krankenhäusern hoher Versorgungsstufe sowie ländlicher Bevölkerung mit überwiegender ambulanter Versorgung würde größer. Das ist ein gespenstisches Szenario, das sich hier auf tut, die Befürworter gehen ständig ein und aus beim Gesundheitsministerium.

 

Wo bleibt der Bürger?

 

Ebenfalls in der Corona-Krise wurden die Bürger befragt, wie sie sich die deutsche Krankenhauslandschaft vorstellen. Das Urteil ist klar und eindeutig: Demnach ist eine sehr große Mehrheit der Befragten (88 Prozent) der Ansicht, dass ein Abbau von Krankenhausinfrastruktur nicht sinnvoll wäre. Ähnliche viele Befragte (85 Prozent) finden es auch nicht sinnvoll, dass Krankenhausschließungen und Bettenabbau weiterhin finanziell vom Staat gefördert werden. Danach gefragt, was sie für wichtiger halten – die Patientenversorgung oder die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser –, entscheidet sich fast jeder Befragte (96 Prozent) für die Patientenversorgung.

 

Es wird höchste Zeit für mehr Demokratie! Es wird Zeit dafür, dass die Konzepte der Lobbyisten, insbesondere Bertelsmann Stiftung und Robert Bosch Stiftung, gestoppt werden. Es wird Zeit, dass der Bürger über die Zukunft der Krankenhäuser mitbestimmt.  

Autor:

Klaus Emmerich

Klinikvorstand i.R.

Egerländerweg 1

95502 Himmelkron

www.kliniksterben.jimdo.com

 

Pressemitteilung

Himmelkron, 07.02.2021

 

Benachteiligung kleiner Krankenhäuser als Vorstufe zu einer radikalen Umgestaltung der Krankenhauslandschaft

 

 

Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ zur Kenntnis. Unter Begleitung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und Prof. Dr. Reinhard Busse und Verwendung der klinischen AOK-Abrechnungsdaten schlagen die Autoren vor, kleine Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus der stationären Behandlung der Covid-PatientInnen auszuschließen: *1)

 

In dieser Studie verkennen die Autoren die klinische Arbeitsteilung in Flächenstaaten mit überwiegend ländlichen Regionen, erläutert Internist und Gastroenterologe Dr. Rainer Hoffmann, Chefarzt i.R. Bisher waren die bayerischen Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung vollumfänglich und mit guten Behandlungsergebnissen an der Behandlung von Corona-PatientInnen einschließlich beatmungspflichtiger PatientInnen beteiligt. Es besteht kein Anlass, die gut funktionierende medizinische Arbeitsteilung jetzt aufzulösen. Abenteuerlich ist für Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., dass  aus statistischen Daten Gesundheitsökonomen medizinische Schlussfolgerungen ableiten, nicht jedoch Mediziner und Virologen. Die Autoren räumen außerdem ein, dass die Datenlage nicht gesichert ist! *2) 

 

Unter solchen Voraussetzungen weitgehende Eingriffe in die bundesweite klinische Versorgung der Bevölkerung zu fordern, ist irritierend und gefährlich.

 

Eine Studie der  MEDIQON mit der Fragestellung „Welche Anteile an der stationären Versorgung von Patienten mit Covid-19-Erkrankung übernehmen die einzelnen Versorgungsstufen der Krankenhäuser?“ kommt auf der Basis der öffentlich verfügbaren Datenquellen für Januar bis Dezember 2020 zu anderen Ergebnissen: Ein Viertel (25%) der Covid-19-PatientInnen wurden in Krankenhäuser bis zu 299 Betten behandelt, Großkliniken mit mehr als 600 Betten haben mit 28 % ungefähr gleich viele Patienten behandelt. Der Anteil der Covid-19-Patienten an der jeweiligen Gesamtzahl der Patienten betrug über praktisch alle Krankenhausgrößen hinweg 1,4 - 3,8 % aller in diesem Zeitraum behandelten Patienten (z.B. 100 – 150 Betten 3,4%, 500 – 600 Betten 2,5 %) *3)

 

MEDIQON belegt: Die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung haben bei der ersten Corona-Welle sehr wohl ihren Anteil an der Behandlung der Covid-19-Patienten geleistet. Jetzt werden sie ohne ersichtlichen medizinischen Grund von der Behandlung dieser Patienten ausgeschlossen. Dies interpretieren wir als Vorstufe zum kompletten Schließen dieser Versorgungsstufe. Dies belegt auch eine weitere Studie mit dem Titel „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“. Ihre Autoren fordern mittelfristig die Schließung und Umwandlung der Grund- und Regelversorger in Integrierte Versorgungszentren mit überwiegender ambulanter Ausrichtung und ärztlicher Verfügbarkeit von nur 12 Stunden am Tag erläutert Klaus Emmerich. Das hat mit einer klinischen Versorgung rund um die Uhr nichts mehr zu tun! *4)

 

Für Bayern mit ca. 13 Mio. Einwohnern hätte dies weitreichende Konsequenzen. Die Streichung von ca. 140 Krankenhäuser der Grund und Regelversorgung würde in Bayern das Ende der flächendeckenden klinischen Versorgung bedeuten, betont Klaus Emmerich. Verbleiben würden lediglich 30 große bayerische Krankenhäuser der Kategorie Universitätsklinik, Maximalversorgung und Schwerpunktversorgung sowie Fachkliniken und Psychiatrien, die jedoch i.d.R. nicht an der Corona-Behandlung beteiligt sind. Die Konzentration der Corona-Behandlung birgt auch die Gefahr, dass ganze Regionen nicht mehr klinisch versorgt werden können, wenn ein Großklinikum aufgrund von Corona-infiziertem Klinikpersonal einen Aufnahmestopp verhängen muss, wie in Bayreuth kürzlich geschehen. 

 

Die Vorschläge der Gesundheitsökonomen sind trotzdem ernst zu nehmen, weil die Autoren der Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ und des „Richtungspapiers zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ in wichtigen Beratungsgremien von Bundesgesundheitsminister Spahn vertreten sind und ihn ständig beraten. *5)

 

- Die Aktionsgruppe fordert Bundesgesundheitsminister Spahn auf, die Politik der Ökonomisierung des Krankenhauswesens zu verlassen und dieses an den Bedürfnissen der Bevölkerung auszurichten. Statt sich von Gesundheits-ÖKONOMEN am grünen Tisch beraten zu lassen, sollte er primär auf Ärzte, Pflegeexperten und Lokalpolitiker hören, die die Wirklichkeit kennen.

- Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek werden aufgefordert, sich bei der Bundesregierung umgehend für eine selbstkostendeckende Refinanzierung der Krankenhäuser einzusetzen und damit das weit verbreitete Kliniksterben zu stoppen. Sie werden auch aufgefordert, sich gegen das Vorhaben zu stellen, die stationäre Grund- und Regelversorgung komplett zu streichen.

- Die Bevölkerung wird gebeten, die Petition „STOPPT DEN EINFLUSS DER GESUNDHEITSBERATER AUF KRANKENHAUSREFORMEN“ mit online-Unterschriften zu unterstützen: *6) 

https://www.openpetition.de/petition/online/stoppt-den-einfluss-der-gesundheitsberater-auf- krankenhausreformen

 

Es kann nicht sein, dass wenige Gesundheitsökonomen und ihre interessengeleiteten Förderer, das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, die Bertelsmann Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) darüber entscheiden, wie die Zukunft der deutschen Kliniklandschaft aussieht, und wie viele Krankenhäuser in Deutschland vorzusehen sind. 

 

Diese Fragestellung darf allein nach medizinischen Gesichtspunkten entschieden werden.

 

verantwortlich:

Klaus Emmerich

Klinikvorstand i.R.

Egerländerweg 1

95502 Himmelkron

0177/1915415

www.schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com

klaus_emmerich@gmx.de

 

*1) Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020 Wissenschaftliches Institut der AOK (WidO), AOK-Bundesverband, ARDS/ECMO-Zentrum Köln-Merheim, Kliniken der Stadt Köln, Universität Witten/Herdecke, Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin,Prof. Dr. Reinhard Busse, S. 7, „Dementsprechend wird in Zukunft die Umsetzung umfassender Stufenkonzepte mit stärkerer Konzentration gefordert, wie sie beispielsweise in Hessen oder Berlin für die Versorgung von COVID-19-Patienten bereits vorliegen. Diese sollten bundesweit ohne Beachtung von Kreis- und Landesgrenzen umgesetzt werden.“  https://www.springermedizin.de/covid-19/akutes-respiratorisches-distress-syndrom/stationaere-und-intensivmedizinische-versorgungsstrukturen-von-c/18801298

*2) ebenda, S. 7, „Die vorliegende Studie weist einige Limitationen auf. So konnten in den Analysen zur Verteilung der Patienten nur AOK-Fälle betrachtet werden. … Des Weiteren können auf der ausgewerteten Datenbasis keine Aussagen über die Ergebnisqualität der Versorgung getroffen werden.“

*3) MEDIQON GmbH, Welchen Anteil an der stationären Versorgung von Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung übernehmen die einzelnen Versorgungsstufen der Krankenhäuser?, https://mediqon.de/covid-krise/

*4) Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020, BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung Bertelsmann Stiftung,Robert Bosch Stiftung, S. 4, 35-36, „Mithin geht der Grundversorger in einem lokalen und vernetzten „integrierten Versorgungszentrum“ auf, das für die vielfältigen einfacheren medizinischen und pflegerischen Belange der Bürger:innen ein wohnortnahes Angebot macht.“  https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/zwischenbilanz-nach-der-ersten-welle-der-corona-krise-2020-all

*5) Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Beirat gemäß § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz und im Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie

 

*6) OpenPetition, STOPPT DEN EINFLUSS DER GESUNDHEITSBERATER AUF KRANKENHAUSREFORMEN, https://www.openpetition.de/petition/online/stoppt-den-einfluss-der-gesundheitsberater-auf-krankenhausreformen

 

Download
Pressemitteilung Himmelkron, 07.02.2021
Benachteiligung kleiner Krankenhäuser als Vorstufe zu einer radikalen Umgestaltung der Krankenhauslandschaft
Pressemitteilung Benachteiligung kleiner
Adobe Acrobat Dokument 476.5 KB