Krankenhaustransparenzgesetz

Was bedeutet die Annahme im Vermittlungsausschuss?

Gedanken von Klaus Emmerich

Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern

Bündnis Klinikrettung

22.02.2024

 

1. Bann gebrochen - Lauterbach setzt sich durch

 

Entgegen aller Hinweise auf immense Bürokratie und falsche Schlussfolgerungen, dass vermeintlich Großkliniken stets gut und ländliche Krankenhäuser stets schlecht sind, "darf" Lauterbach jetzt kleine Krankenhäuser denunzieren.

 

Er hat sich durchgesetzt, indem er innerhalb von 5 Jahren 25 Mrd. zusätzliche Mittel zur Vergütung der Krankenhäuser bereit stellt. Den Ländern stand aufgrund der vielen Insolvenzen offenbar das Wasser bis zum Hals, sodass sie die Kröte "Krankenhaustransparenzregister" schlucken.

 

Die Länder haben sich erpressen lassen. Lauterbach hat auch verkündet, dass er das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erst wieder auf den Tisch legt, wenn das Krankenhaustransparenzgesetz abgesegnet würde.

 

2. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

 

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird also jetzt kommen, das Muster wird das Gleiche sein wie beim Krankenhaustransparenzgesetz. Lauterbach erpresst die Bundesländer, sonst verhungern die Krankenhäuser finanziell ohne adäquate Anpassung der Vergütung.

 

3. 25 Mrd. Euro in 5 Jahren unzureichend

 

25 Mrd. Euro in 5 Jahren sind 5 Mrd. Euro pro Jahr. Das ist zu wenig, denn ...

 

... 2024 fehlte den Krankenhäusern 9 Mrd. Euro

... und die bisherige jährliche Steigerungsrate deckt die aktuell hohe Tarifsteigerung nicht ab, d.h. die Fehldeckung ab 2024 liegt über 9 Mrd. Euro.

 

Also wird sich der kalte Strukturwandel fortsetzen, und das ist solange gewollt, wie es keinen strukturbedingten Strukturwandel mit Klinikschließungen per Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gibt.

 

4. Erster Schritt zum "gesteigerten" kalten Strukturwandel

 

Lauterbach hat seine Level als Vorgabe für bundesweit verbindliche Krankenhausstrukturen in den Bundesländern nicht bekommen. Zwingende Level 1i hätten 649 Krankenhäuser ohne Basisnotfallversorgung platt gemacht. Dieses Ziel hat Lauterbach verfehlt. Aber immerhin: Solange das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz noch nicht greift, greifen politisch gewollt ...

 

... die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser

... die direkte Abstimmung der Patienten aufgrund des Krankenhaustransparenzregisters, das Ihnen "kleine schlechte Krankenhäuser" vorgaukelt, die es zu meiden gilt.

 

Fehlende Patienten, fehlende Erlöse und Insolvenzen in Folge machen dann viele "informatorische"  Level 1 kaputt.

 

5. Der strukturelle Strukturwandel

 

Da also das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kommt, kommen auch die Leistungsgruppen, und mit den Leistungsgruppen werden ländlichen Krankenhäusern durch überzogene Strukturmerkmale weiter Patienten entzogen, bis sie aufgeben.

 

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

"entsorgt" die Zielgröße an vermutlich 649 Krankenhäusern, die bis dahin der kalte Strukturwandel und das Krankenhaustransparenzregister nicht geschafft haben.

 

Und so schließt sich der Kreis!

 

Verspätet werden Lauterbach, Busse und Augurzky in abgewandelter Form das erreichen, was  sie im Dezember 2022 mit Vorstellung der 3. Empfehlung der Regierungskommission schon immer vorhatten: Weg mit 1/3 aller deutschen Krankenhäuser. Und niemand wird sie bremsen!